* Sämtliche Leistungen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 Steuerberatungsgesetz. Das bedeutet, meine Leistungen beziehen sich auf die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung
von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Es werden keine Rechts- und Steuerberatungen angeboten. Die Jahresabschlüsse und Beratungen in Steuerangelegenheiten
übernimmt weiterhin Ihr Steuerberater. Bei Bedarf werden diese auch von einem mit mir zusammenarbeitender Steuerberater durchgeführt.
"Welche Vorteile gewährt die doppelte Buchhaltung dem Kaufmanne! Es ist eine der schönsten Erfindungen des menschlichen Geistes, und ein jeder gute Haushalter sollte sie in seiner Wirtschaft einführen."